Statut

Statut der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)

⊕ Statut der DKP  (PDF, 281 KB)

 

Beitragsordnung

Beitragsordnung der DKP

1. Beiträge der Mitglieder sind auf der Grundlage des Bruttoeinkommens wie folgt zu entrichten:

       bis       400,- Euro             mindestens           2,- Euro
       bis       500,- Euro             mindestens           4,- Euro
       bis       600,- Euro             mindestens           6,- Euro
       bis       800,- Euro             mindestens           8,- Euro
       bis     1000,- Euro             mindestens         10,- Euro
       bis     1200,- Euro             mindestens         13,- Euro
       bis     1500,- Euro             mindestens         16,- Euro
       bis     1800,- Euro             mindestens         20,- Euro
       bis     2300,- Euro             mindestens         25,- Euro
       bis     2500,- Euro             mindestens         30,- Euro
       bis     3000,- Euro             mindestens         40,- Euro
       bis     3500,- Euro             mindestens         50,- Euro
       bis     4000,- Euro             mindestens         60,- Euro
       bis     5000,- Euro             mindestens         75,- Euro
       über   5000,- Euro             mindestens       100,- Euro

       Der Aufnahmebeitrag beträgt                        2,- Euro

 

2. Die Mitgliedsbeiträge werden prozentual aufgeteilt, und zwar:

  •         20 % an Betriebs-, Wohngebiets- (Orts- und Stadtteil-) und Hochschulgruppen
  •         20 % an die Kreisvorstände
  •         20 % an die Bezirks- bzw. Landesverbände
  •         40 % an den Parteivorstand

 

Entspricht der Aufbau der Partei in einem Gebiet noch nicht der vom Statut bestimmten Organisationsstruktur, so regelt der Parteivorstand in Abstimmung mit den betreffenden Gliederungen der Partei die Aufteilung der abzurechnenden Mitgliedsbeiträge.

Der Gruppen- und Kreisanteil steht grundsätzlich für die betriebliche, örtliche und regionale Arbeit zur Verfügung. Gibt es keine Kreisorganisation, dann steht den Gruppen grundsätzlich auch der Kreisanteil zu. Nur mit der Zustimmung der betroffenen Gruppen können anderslautende Regelungen in der Bezirks- oder Landesorganisation oder auf Bundesebene getroffen werden.

Die Beiträge sind monatlich abzurechnen.

 

3.  Zusätzliche Zahlungen von Parteigliederungen an nächsthöhere Vorstände können von diesen nicht angeordnet werden.

4.  Zu besonderen politischen Anlässen ist der Parteivorstand berechtigt, Spendenmarken herauszugeben. Diese werden – wenn nichts anderes beschlossen wurde – wie Beiträge an den Parteivorstand abgerechnet.

 

Die Spendenmarken für die UZ werden hundertprozentig abgerechnet.

 


Statut der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)

Beschlossen auf dem 12. Parteitag der DKP
in Mannheim
16.-17. Januar 1993

Geändert wurde das Statut:

auf dem 13. Parteitag der DKP
in Dortmund
2.-4. Februar 1996

auf dem 16. Parteitag der DKP
in Düsseldorf
30. November/1. Dezember 2002

auf dem 20. Parteitag der DKP
in Mörfelden-Walldorf
2./3. März 2013

auf dem 21. Parteitag,
in Frankfurt/Main
14./15.11.2015

auf dem 22. Parteitag der DKP,
in Frankfurt/Main
02. – 04.03.2018.

und auf dem 23. Parteitag der DKP,
in Frankfurt/Main
28.02. – 01.03.2020.

 

 

Herausgeber

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