KEIN NEUER „RADIKALENERLASS“ IN BRANDENBURG!
12.05.2022
Von T. Seeauge
Ende Januar jährte sich zum 50. Mal der sogenannte „Radikalenerlass“.
Die Hexenjagd gegen Linke, darunter vor allem Genossinnen und Genossen der DKP, in den 1970er und 1980er Jahren in Westdeutschland führte dazu, dass dreieinhalb Millionen Menschen vom „Verfassungsschutz“ überprüft wurden.
In der jungen Welt vom 04.05.2022 heißt es: „Grundgesetz- und verfassungswidrig setzten die Vollstrecker des »Radikalenerlasses« und der Berufsverbote Grundrechte wie Meinungs-, Organisations- und Berufsfreiheit außer Kraft. Eine rebellische Generation, die im Kapitalismus nicht das Ende der Geschichte sehen wollte, bekam damals von den Herrschenden aufgezeigt, in welchen Rahmen sich oppositionelle Politik zu bewegen hat. 3,5 Millionen Menschen wurden überprüft, was zu 11.000 Berufsverbotsverfahren führte. 1.520 Lehrkräfte, Erzieher, Briefträger, Lokführer, Klinikbeschäftigte und andere wurden in den damaligen Bundesländern offiziell nicht eingestellt oder aus dem öffentlichen Dienst entfernt. Nur durch den massenhaften Protest und Widerstand konnten viele weitere Ablehnungen und Entlassungen verhindert werden.“
Die Betroffenen kämpfen weiterhin um Rehabilitierung und Entschädigung.
Die brandenburgische Landesregierung aus SPD, CDU und Grünen schickt sich nun an, beginnend mit den Sitzungen des Landtags ab dem 18. Mai, zum bundesdeutschen Vorreiter für eine Neuauflage und Verschärfung der Radikalen- bzw. Extremistengesetze zu werden.
Als Vorwand wird ein konsequentes Vorgehen gegen den Rechtsextremismus genannt. Der Gesetzentwurf sieht zunächst einen „Verfassungstreue-Check“ im Öffentlichen Dienst für angehende Beamte vor, der praktisch eine Wiedereinführung der Regelanfrage beim „Verfassungsschutz“ bedeutet.
Die Erfahrung mit der Anwendung des Radikalenerlasses in der Alt-BRD und der Umgang des gesamtdeutschen Staates nach 1990 mit den Staatsangestellten der DDR lässt allerdings anderes erwarten.
Wie heißt es schon im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen: „Um die Integrität des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können.“
Man beachte auf Landes- und Bundesebene die beteiligten Akteure für die Reanimierung eines Erlasses aus der Mottenkiste: SPD und Grüne sind immer dabei, wenn es um „Tabubrüche“, „Zeitenwenden“ und in diesem Fall um ein Gesetz (kein Erlass wie 1972!) gegen „Radikale“ geht.
Wird das Gesetz im Land Brandenburg verabschiedet, stünde der erneuten „Säuberung“ des öffentlichen Dienstes von Linken nichts im Wege.
Weitere Informationen unter www.berufsverbote.de
KEIN NEUER „RADIKALENERLASS“!